18. Dezember 2020

Gemeinsamer Aufruf für den Klimaschutz: Lebenszyklus beim Bauen

In dem gemeinsamen Aufruf „Den ganzen Lebenszyklus beim Bauen in den Blick nehmen – eine Schlüsselfrage für den Klimaschutz“ fordert ein breites Bündnis von Akteurinnen und Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis die Bundesregierung auf, die klimafreundliche Errichtung, Erhaltung sowie den Rückbau von Gebäuden zu forcieren.

Bisher wird bei der staatlichen Förderung von Gebäuden und im Gebäude-Energie-Gesetz ausschließlich die Nutzungsphase von Gebäuden betrachtet. Dabei fehlen Vorgaben und eine Betrachtung zur Klimawirksamkeit von Baustoffen und der Errichtung und Entsorgung von Gebäuden. Daher ist es jetzt an der Zeit, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes – von Baubeginn bis Nutzungsphase – in den Blick zu nehmen.

Die Tegel Projekt GmbH, die mit Berlin TXL – The Urban Tech Republic und dem Schumacher Quartier in den kommenden 20 bis 30 Jahren eines der größten europäischen Bauprojekte realisieren wird, ist Mitunterzeichnerin dieses Aufrufs.

„Einsparpotential im Bausektor“

Acht Prozent der deutschen Treibhausgas-Emissionen werden durch den Bausektor mit seinen vor- und nachgelagerten Prozessen ausgestoßen. Bei einem typischen Neubau gehen die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen und des Energieaufwands, die über einen Lebenszyklus von 50 Jahren insgesamt verursacht werden, auf die Herstellung der Baumaterialien und Errichtung des Gebäudes zurück. Damit hat der Bausektor in Deutschland eine Klimawirkung in der Größenordnung des Flugverkehrs aller Deutschen. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen daher alle Einsparpotentiale des Bausektors ausgeschöpft werden.

Der Stufenplan zu Klima- und Ressourcenschutz am Bau blickt bereits auf 30 Jahre Forschung zu nachhaltigem Bauen zurück. Als nächsten Schritt sieht der Stufenplan vor, das Nachweisverfahren für den Förderbonus für nachhaltige Bauweisen praktikabel und unaufwändig zu gestalten. Dabei sollen die Anforderung den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes berücksichtigen. Mit dem Aufruf soll bis spätestens 2023 auch das Gebäude-Energie-Gesetz angepasst werden.

Den am 10. Dezember 2020 veröffentlichten Aufruf haben bereits über 60 Unterstützerinnen und Unterstützer unterzeichnet. Bis Ende Januar ist der Aufruf zur Mitzeichnung offen. Anschließend wird er im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern der Politik diskutiert.

18/12/2020

18. Dezember 2020

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