Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Berlin
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen führt vom 20. Juni bis 22. Juli 2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit zu Bebauungsplanverfahren für die Entwicklung des ehemaligen Flughafens Tegel durch. Sie betreffen die Bebauungspläne 12-62a und 12-62e für die Entwicklung des neuen Wohngebiets „Schumacher Quartier“; 12-50c und 12-50g für Gewerbegebiete und die Ost-West-Erschließungsstraße der „Urban Tech Republic“. Die genaue Übersicht finden Sie in der untenstehenden Karte.
Dazu sagte Berlins Bausenator Andreas Geisel: „Die Entwicklung der Urban Tech Republic und des innovativen Wohnungsbaus auf dem ehemaligen Flughafen Tegel wird immer konkreter. Wir stehen jetzt am Ende eines langen Planungsprozesses. Die Mühen haben sich gelohnt. Wohnen, leben, arbeiten lehren und forschen an einem Ort werden die Zukunft prägen. Ich bin sicher, dass die Urban Tech Republic zu einem weiteren Leuchtturm Berlins wird. Die Grundlagen sind gelegt.“
Urban Tech Republic
Der Bebauungsplan 12-50c soll zusammen mit anderen Bebauungsplänen die Voraussetzungen zur Errichtung des Forschungs-, Technologie- und Gewerbestandorts „Urban Tech Republic“ (UTR) im Bereich der Nachnutzungsplanung in Tegel schaffen. Dabei bildet der Bebauungsplan 12-50c den südlichen Auftakt des Quartiers. Gegenstand der Planung ist insbesondere die städtebauliche Ausformung der südlichen Haupterschließung, die geplante Festsetzung der westlich und östlich anschließenden Gewerbegebiete, die Sicherung denkmalgeschützter Bausubstanz sowie die Sicherung hier verlaufender Grünzüge. Im zukünftigen Gewerbestandort sollen sich Produzenten, Zulieferer, Forschungseinrichtungen, Dienstleister aber auch Handwerksbetriebe unter dem Thema urbane Technologien für eine Stadt der Zukunft zu einem Netzwerk (Cluster) räumlich konzentrieren.
Der Bebauungsplan 12-50g gehört ebenfalls zum Forschungs-, Technologie- und Gewerbestandorts „Urban Tech Republic“ (UTR). Der Bebauungsplan umfasst die östliche Haupterschließung der UTR über eine in Ost-West-Richtung verlaufende, leistungsfähige Hauptverkehrsachse mit Anbindung an den Kurt-Schumacher-Damm. Durch die geplante öffentliche Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplangebiet 12-50g sollen die geplanten südlich und nördlich anschließenden Baugebiete (Gewerbe-, Industrie und Sondergebiete) erschlossen werden. Eine ausreichende Dimensionierung des Straßenraums inklusive einer Freihaltetrasse für den ÖPNV soll durch den Bebauungsplan gewährleistet werden.
Schumacher Quartier
Ziel der Planung des Bebauungsplanes 12-62a ist die Schaffung von Planungsrecht für Wohnungsbauvorhaben im ersten Bauabschnitt des geplanten Wohngebietes „Schumacher Quartier“ auf den östlichen Teilflächen des ehemaligen Flughafengeländes Tegel. Im ersten Bauabschnitt sollen neun allgemeine Wohngebiete gesichert werden, welche durch ein sonstiges Sondergebiet ergänzt werden. Das sonstige Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „MobilityHub und Einzelhandel“ soll vorrangig eine Großgarage sowie einen großflächigen Einzelhandel aufnehmen. Zulässig sollen vorwiegend vier- bis sechsgeschossige Gebäude und zwei Hochhäuser sein. Eine öffentliche Parkanlage, die der Naherholung aller Bewohnerinnen und Bewohner des geplanten Schumacher Quartiers dient, soll darüber hinaus gesichert werden.
Die innere Erschließung des neuen Quartiers soll über eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit Vorrang für Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrende und nur berechtigten Kfz-Verkehr erfolgen. Der Kurt-Schumacher-Damm und eine direkte, parallele Anbindungsstraße zwischen Kurt-Schumacher-Damm und dem geplanten Wohnquartier sollen als Straßenverkehrsflächen gesichert werden.
Der Bebauungsplan 12-62e soll die Rechtsgrundlage für soziale Infrastruktureinrichtungen bilden, die als direkte Folge aus dem geplanten neuen Wohngebiet „Schumacher Quartier“ hervorgehen. Die geplante Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Bildungscampus“ soll neben Grundschule und weiterführender Schule, Kinderbetreuungs- und Jungendfreizeitangebote eröffnen. Hierzu gehören auch Sportanlagen. Darüber hinaus ist eine öffentliche Parkanlage mit Grünverbindungsfunktionen geplant sowie eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung. Die Anbindung des Plangebietes 12-62e an das vorhandene öffentliche Verkehrsnetz wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 12-62c erfolgen.
Die Beteiligung wird im Internet in zwei Bereichen durchgeführt.
Die Website der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie hier und die Beteiligungsplattform des Landes Berlin finden Sie hier.
Die Unterlagen werden zusätzlich von Montag bis Mittwoch von 9 bis 17 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 15:30 Uhr in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Fehrbelliner Platz 4, Raum 105, 10707 Berlin ausgelegt.
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